Manchmal ist eine Trennung oder eine Scheidung unvermeidbar. Oft entstehen bei den Versuchen, die neue Situation zu regeln, unklare Verhältnisse. Nach einer richterlichen Anordnung kann bei uns die Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG in Anspruch genommen werden. Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl: Gemeinsam werden Lösungen für die Entlastung, Unterstützung und gute Entwicklungsbedingungen der Kinder erarbeitet. Kosten: € 70,-/Einheit.