Wenn es keinen gemeinsamen Weg mehr gibt und die Scheidung unvermeidbar ist, sollen die Kinder keine Projektionsfläche für die Konflikte sein. Zwar nicht mehr als Paar aber sehr wohl in der geklärten Rolle als Eltern soll die Erziehung und Obsorge auf Augenhöhe und in respektvoller Weise besprochen werden. Die Elternberatung nach §95 AußStrG ist verpflichtend für alle Elternpaare, die zum Zeitpunkt der Scheidung minderjährige Kinder haben. Kosten: € 70,-/Paar. Wir beraten Sie persönlich und individuell, sowohl als Paar als auch einzeln.