Alle Mitarbeitende des EFZ verpflichten sich, das Datengeheimnis nach DGSVO 2018 zu wahren und keine personenbezogenen Daten weiter zu geben. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht unabhängig von der Art des Dienstverhältnisses und endet auch nicht nach der Beendigung des Auftrags im Rahmen des EFZ. Jegliche Vernetzung innerhalb des Hilfsnetzwerkes zugunsten der Klient:innen bzw. Übermittlung von notwendigen Daten an die Fördergeber:innen erfordert ein ausdrückliches Einverständnis der Klient:innen.