Alle Mitarbeiter:innen vom EFZ sind mit den Gefahren der Grenzüberschreitungen in den unterschiedlichen Kontexten und Angeboten des EFZ vertraut. Die Voraussetzung für einen Auftrag im Namen des EFZ ist ein einwandfreier Strafregisterauszug. Von unseren Mitarbeiter:innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verlangen wir zusätzlich eine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“. Unsere Mitarbeiter:innen werden in unser differenziertes Gewaltschutzkonzept eingeführt und geschult.